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Rauchwarnmelder

Montage von Rauchwarnmelder in den Wohnungen abgeschlossen

– ein Beitrag zur Sicherheit für unsere Mieter.

Unser Partner, die Firma BRUNATA-METRONA GmbH, hat unsere Wohnungen mit qualitativ hochwertigen Funk-Rauchwarnmeldern ausgestattet, welche DIN-gemäß zertifiziert sind. Aus Sicherheitsgründen haben wir uns als Genossenschaft für eine Vollausstattung entschieden. Das bedeutet, dass neben Flur, Schlafzimmer und Kinderzimmer auch alle anderen Wohnräume (außer Bad und Küche) mit Rauchwarnmeldern ausgestattet wurden.
Der Kaufpreis sowie die kompletten Montagekosten werden durch die Genossenschaft finanziert. Im Sinne unserer Mitglieder und Bewohner verzichten wir dabei ausdrücklich auf die gesetzliche Möglichkeit einer „Mieterhöhung bei Modernisierung“ entsprechend § 559 BGB.

Bedienungsanleitung für Brandmelder Download Bedienungsanleitung

 

Entsprechend der Thüringer Bauordnung § 48, Absatz 4 endet mit dem 31.12.2018 die Übergangsfrist für Bestandsliegenschaften in Thüringen.
Auszug Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014
§ 48 Wohnungen

(4) Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt.