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Flucht- und Rettungswege

TREPPENHÄUSER SIND FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE!!

Immer wieder sorgen Gegenstände in Treppenhaus und Fluren für Ärger. Obwohl diese Flächen sogenannte Gemeinschaftsflächen darstellen und von allen Mietern
genutzt werden dürfen, gibt es gewisse Einschränkungen in der
bestimmungsgemäßen Nutzung. Treppenhäuser und Flure erfüllen nicht nur den Zweck, dass die Bewohner zu ihren Wohnungen gelangen können:

Die Treppenhäuser sind auch erste Flucht- und Rettungswege!!

Aufgrund dieses Sicherheitsaspektes werden bei der Neuerrichtung von Gebäuden hohe bauliche Anforderungen an die Rettungswege gestellt, wie beispielsweise die Vermeidung von brennbaren Baustoffen, der Einbau von Rauchschutztüren oder die Einhaltung bestimmter Abmessungen. Ein klares Verbot zur Verwendung von Schuhschränken, Bildern, Blumenkübeln und anderen Gebrauchsgegenständen in Treppenhäusern gibt es aber in der Bauordnung nicht. Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter müssen dann auf dem Gerichtsweg (beispielsweise vor dem Amtsgericht) ausgetragen werden.

Aus aktuellem Anlass appellieren wir an die Vernunft aller Mieter:

Bitte halten Sie die Flucht- und Rettungswege in den Treppenhäusern frei!

Auch Ihr Leben könnte davon abhängen.